Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 23. Februar 2022 den Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Erhöhung des Mindestlohns auf den Weg gebracht. Damit soll der Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro angehoben werden.

Deutschlandweit profitieren ca. 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Erhöhung des Mindestlohns. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir damit ein zentrales Wahlversprechen einlösen. Die Erhöhung des Mindestlohns ist Ausdruck des Respekts vor der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir verbessern die Einkommenssituation von Millionen von Menschen. Vor allem Frauen profitieren von der Erhöhung des Mindestlohns“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt.

Frauke Heiligenstadt weiter: „Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch ökonomische Vorteile: Wir stärken damit die Kaufkraft und geben einen Anstoß für die wirtschaftliche Erholung.“

„Die SPD-Bundestagsfraktion zeigt, dass sie die Ziele des Koalitionsvertrags konsequent und zügig umsetzt“, so die Bundestagsabgeordnete abschließend.